0201 841170  Ruschenstraße 1, 45133 Essen

Die Goetheschule Essen ... mehr als Unterricht!

Die Schulordnung ausführlich

Präambel

Wir, alle am Schulleben Beteiligten, haben den Wunsch und das Bedürfnis, einer Schule anzugehören, in der wir uns wohl fühlen, um erfolgreich lernen, lehren und arbeiten zu können. Dies setzt vorurteilsfreie Achtung, gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung füreinander voraus. In diesem Sinne wollen wir, Schüler, Eltern und Lehrer, täglich selbstkritisch, gemeinschaftsfördernd und auf das Allgemeinwohl bedacht handeln, damit unsere Schule zu einem Ort wird, der unseren Wünschen und Bedürfnissen gerecht werden kann.

1. Regeln für die Sicherheit

Die Schule ist ein Ort, an dem sich viele Menschen auf engem Raum begegnen. Um Gefährdungen zu vermeiden, sind Rücksichtnahme und grundsätzliche Gewaltfreiheit erforderlich.

a) Sicherheit für Leib und Leben

  • Verhaltensweisen, die zu Verletzungen führen können, müssen unterlassen werden.

  • Bei Feueralarm sind die in den Schulgebäuden aushängenden Regelungen und Fluchtweghinweise zu beachten.

b) Schutz der Gesundheit und der Umwelt

  • Eine gesunde und umweltbewusste Lebensweise soll den Unterrichtstag bestimmen:

  • Drogen dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden.

  • Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände für Lehrer/innen und Schüler/innen der Sek. II nicht gestattet.

  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.

  • Zur Müllvermeidung ist auf Einwegverpackungen zu verzichten. Müll ist getrennt zu entsorgen.

  • Strom, Heizenergie und Wasser sind sparsam zu verwenden.

c) Schutz der schulischen Einrichtungen

  • Erfolgreiches Lernen, Arbeiten, reichhaltiges Schulleben, Sich-Wohlfühlen bedürfen als wichtiger Voraussetzung der intakten örtlichen, baulichen, einrichtungs- und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten und Bestände.

  • Bewusst herbeigeführte Schäden und Zerstörungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Schäden sind unverzüglich je nach Zuständigkeit der Schulleitung, den Medienbeauftragten oder dem Schulhausmeister zu melden.

2. Regeln für die Ordnung an der Schule

Die erfolgreiche Durchführung von Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen ist an einen sinnvollen Ordnungsrahmen gebunden.

a) Verhalten im Schulbetrieb

  • Störungen des Schulbetriebes, der Mitschüler und der Lehrer sowie sonstiger Betroffener durch Lärm, laute Musik usw. sind zu vermeiden.

  • Die Benutzung von Handys und elektronischen Tonträgern (iPod, Mp3player u.a.) ist wegen der damit verbundenen Störungen im Schulgebäude untersagt. Die Nutzung von Tonträgern ist allein im Bistro in den Freistunden erlaubt.

  • Beim Zuwiderhandeln werden die Geräte vorübergehend abgenommen und erst nach der Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten frühestens am folgenden Tag zurück gegeben.

  • Das Fotografieren und Filmen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Schulleitung nicht gestattet.

  • Das Tragen von Kopfbedeckungen (Kappen, Hüte) ist im Schulgebäude nicht gestattet.

  • Das Kauen von Kaugummi ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände wegen der damit verbundenen Verschmutzungen nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung werden Schülerinnen und Schüler zur Beseitigung der durch Kaugummis verursachten Verunreinigungen heran gezogen.

  • Skateboards und andere Fortbewegungsmittel dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

  • Alle Räume sollen stets sauber und ordentlich gehalten und verlassen werden. Nach der letzten Unterrichtsstunde müssen die Stühle hochgestellt, das Licht gelöscht und die Türen abgeschlossen werden.

  • Die Klassen- und Kursleitungen richten Ordnungsdienste ein.

  • Die Toilettenanlagen sind nach der Benutzung sauber zu verlassen.

  • Fahrräder dürfen nur auf den hierfür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden; Fahrradstellplätze sind keine Spielflächen.

  • Auf den Feuerwehrzufahrtswegen dürfen keine Fahrzeuge parken. Für Motorfahrzeuge sind rund um das Schulgelände Parkflächen eingerichtet.

b) Zeitregeln

  • In der Goetheschule gelten folgende Zeiten und die damit verbundenen Regelungen:

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden das Hauptgebäude und die Pavillonvorräume mit Aufsichtsbeginn um 800 Uhr geöffnet.

  • Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind folgende:

Zeitraster

1. Stunde

8:15 - 9:00 Uhr

   

2. Stunde

9:00 - 9:45 Uhr

1. große Pause

20 Minuten

3. Stunde

10:05 - 10:50 Uhr

   

4. Stunde

10:50 - 11:35 Uhr

2. große Pause

20 Minuten

5. Stunde

11:55 - 12:40 Uhr

   

6. Stunde

12:45 - 13:30 Uhr

1. kleine Pause

5 Minuten

7. Stunde

13:30 - 14:20 Uhr

0. Stunde

Die 0.Stunde beginnt um 7:25 Uhr und endet um 8:10 Uhr.

Eckdaten

  • Vor dem Öffnen können Schülerinnen und Schüler sich in den Vorhallen des Eingangsfoyers gegen Witterungseinflüsse schützen.

  • Falls fünf Minuten nach Stundenbeginn die Lehrerin/der Lehrer nicht anwesend ist, soll der/die Klassen- bzw. Kurssprecher/-in am Lehrerzimmer oder im Sekretariat Meldung erstatten.

  • Wegen der Aufsichtspflicht der Schule und wegen des Versicherungsschutzes dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen.

  • In den kleinen Pausen werden die Unterrichtsräume nur zum Toilettenbesuch und zum Raumwechsel verlassen.

  • Während der großen Pausen ist das Schulgebäude zügig zu verlassen und der Schulhof aufzusuchen.

  • Bistro, Untergeschoss Neubau und Video-AG-Bereich dürfen als Pausenraum genutzt werden.

  • Bei schlechter Witterung wird durch ein Gongzeichen die sog. Regenpause angezeigt. Während der Regenpause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude aufhalten.

3. Regeln für die Kommunikation:

Schule ist kein konfliktfreier Raum, weil hier viele Meinungen aufeinander stoßen. Wir
wollen alle Meinungsverschiedenheiten fair und friedlich austragen.

Kommunikation

  • Ansprechpartner für Schüler und Eltern in Sachfragen und bei persönlichen Konflikten sind in der Regel in folgender Reihenfolge: Fachlehrer, Klassenleitung, Stufenkoordinatoren und Schulleitung. Gegebenenfalls geben die Schülervertretung, die SV-Verbindungslehrer und der Lehrerrat besondere Hilfestellung.

  • Alle Kommunikationsmittel (schwarzes Brett, Schaukästen, Stellwände, Sprechanlage, Plakate, Rundläufe, Flugblätter und dergl.) dürfen nur mit Einwilligung der Schulleitung genutzt bzw. eingesetzt werden.

  • Zugang zum Lehrerzimmer haben die Kollegiumsmitglieder, andere Personen nur mit ausdrücklicher Einladung eines Kollegiumsmitglieds oder mit Erlaubnis der Schulleitung.

Wichtig!!

Für Maßnahmen bei Verstößen gegen diese Schulordnung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dabei sind die Grundsätze der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Maßnahmen dürfen nicht diskriminierend sein.

5. Geltungsbereich

Geltungsbereich und Inkrafttreten der Schulordnung der Goetheschule

Diese Schulordnung ist von der Schulkonferenz am 5.11.1997 beschlossen worden und tritt zu Beginn des Schuljahres 1998/99 in Kraft. Die Schulkonferenz hat im Mai 2007 der Schulordnung in Ziffer 2 Änderungen hinzugefügt.

Essen, den 01.11.2020 gez. Dr. Haas, OStD"

Goetheschule Essen

Städtisches Gymnasium & International IB World School

Ruschenstraße 1, 45133 Essen

Telefon: +49 201 841170

Telefax: +49 201 8411726

Goetheschule.info@schule.essen.de

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